{"id":1115,"date":"2020-12-09T14:49:44","date_gmt":"2020-12-09T13:49:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rodenbuesch.net\/?page_id=1115"},"modified":"2021-02-01T16:57:21","modified_gmt":"2021-02-01T15:57:21","slug":"immobilie-und-scheidung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rodenbuesch.net\/immobilie-und-scheidung\/","title":{"rendered":"Immobilie und Scheidung"},"content":{"rendered":"\n

Immobilie und Scheidung<\/h1>\n\n\n\n

Drum pr\u00fcfe, was sich ewig bindet \u2013 das gilt nicht nur f\u00fcr die Ehe, sondern auch f\u00fcr ein gemeinsam erworbenes Haus und die damit verbundene Baufinanzierung, denn auch daran ist man langfristig gemeinsam gebunden. Bei einer Scheidung stellt sich dann die Frage, was nun, wer beh\u00e4lt das Haus, wer muss wen auszahlen, welche Rechte und Pflichten kommen nun auf die sich trennenden Ex-Partner zu? Um das zu kl\u00e4ren, wollen wir erst mal verdeutlichen, wie sich die Besitzverh\u00e4ltnisse durch eine Ehe ver\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n

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In einer Zugewinngemeinschaft befinden sich zwei Partner, wenn sie zwar miteinander verheiratet sind, allerdings kein Ehevertrag abgeschlossen haben. Durch die Zugewinngemeinschaft ist geregelt, dass jedes Verm\u00f6gen, das w\u00e4hrend der Ehe erworben wird, nach einer Scheidung gleichm\u00e4\u00dfig auf die Partner aufgeteilt wird. Es ist ein allgemeiner Irrtum, dass Verm\u00f6gen, das in die Ehe eingebracht wurde, beiden Parteien geh\u00f6rt. <\/p>\n\n\n\n

Stattdessen bleibt das Verm\u00f6gen der Partner getrennt. Das gilt auch, wenn einer der Eheleute w\u00e4hrend der Ehe etwas kauft oder erbt. Lediglich das Verm\u00f6gen, das durch einen Vertrag gemeinsam erworben oder aufgebaut wird, gilt auch als gemeinsames Eigentum. Das ist beispielsweise bei einem Haus der Fall. <\/p>\n\n\n\n

Erfolgt die Scheidung, wird das gemeinsam erwirtschaftete Verm\u00f6gen gleichm\u00e4\u00dfig auf die Partner verteilt. Bei einem Haus gestaltet sich das schwierig, da man es nicht einfach in der Mitte teilen kann. Der Verkauf des Eigenheims ist eine emotionale Angelegenheit, jedoch h\u00e4ufig die einzige Option, sich zu einigen. Damit keine hitzigen Entscheidungen getroffen werden, sollte das Trennungsjahr genutzt werden, um gemeinsam \u00fcber die Scheidungsmodalit\u00e4ten in Bezug auf das Haus zu entscheiden. Eine Scheidung ohne eine Einigung \u00fcber das Haus, den Unterhalt und den Zugewinnausgleich ist nicht sinnvoll und mit hohen Kosten verbunden. Eine Scheidungsfolgevereinbarung, die die Verh\u00e4ltnisse f\u00fcr eine Scheidung regelt, kann \u00fcbrigens auch noch w\u00e4hrend der Ehe geschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n

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Was ist ein Zugewinnausgleich?<\/h2>\n\n\n\n

Bei einem Zugewinnausgleich wird jeweils das Endverm\u00f6gen beider Partner bei Scheidung sowie das Anfangsverm\u00f6gen bei Heirat gegen\u00fcbergestellt. Die Differenz ergibt den Verm\u00f6genszuwachs w\u00e4hrend der Ehe. Ist der Verm\u00f6genszuwachs bei beiden Partnern identisch, ist kein Ausgleich n\u00f6tig. Bei unterschiedlichem Verm\u00f6genszuwachs, zahlt der Partner mit der h\u00f6heren Differenz einen Anteil an den anderen Partner, bis ein Verm\u00f6gensausgleich erzielt wurde. Bei einem Zugewinnausgleich ist lediglich die Zahlung einer Geldsumme wirksam. Die \u00dcberlassung von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden ist nicht g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n

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Ein Beispiel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Hat die Frau w\u00e4hrend der Ehe mehr Verm\u00f6gen erwirtschaftet als der Mann, kann er die Zahlung eines Ausgleichs verlangen. Statt der H\u00e4lfte eines Aktienpaketes, stehen ihm Barauszahlungen zu.<\/p>\n\n\n\n

Bei Einigung kein Zugewinnausgleich<\/h4>\n\n\n\n

Der Zugewinnausgleich greift, wenn sich die Partner nicht auf eine Verm\u00f6gensteilung einigen k\u00f6nnen. Grunds\u00e4tzlich steht es jedem Paar zu, die Verm\u00f6genszahlungen sowie die Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde nach Belieben untereinander aufzuteilen. Es besteht demnach keine Verpflichtung, nach der Scheidung einen Verm\u00f6gensausgleich vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n

Ist die G\u00fctertrennung im Ehevertrag geregelt, findet kein Zugewinnausgleich statt, da die Verh\u00e4ltnisse bereits gekl\u00e4rt wurden. Darin kann auch festgehalten werden, dass bestimmte Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde bei einem Zugewinnausgleich keine Ber\u00fccksichtigung finden.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

Alleineigent\u00fcmer einer Immobilie<\/h2>\n\n\n\n

Sind Sie als Alleineigent\u00fcmer der Immobilie im Grundbuch aufgef\u00fchrt, k\u00f6nnen Sie den Partner zum Auszug bewegen. Damit Zeit f\u00fcr die Wohnungssuche bleibt, darf die Aufforderung zum Verlassen des Wohnraums nur innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, beispielsweise innerhalb der n\u00e4chsten drei Monate. Haben Sie sich mit Ihrem Partner darauf geeinigt, dass er den Wohnraum weiterhin nutzen darf, d\u00fcrfen Sie als Alleineigent\u00fcmer eine angemessene Miete von ihm verlangen. Halten Sie dies sowie weitere Bedingungen mit einem Mietvertrag fest, um im Streitfall auf ein schriftliches Dokument verweisen zu k\u00f6nnen. Entstehen dem ausziehenden Partner finanzielle Einbu\u00dfen, kann er diese als Zugewinnausgleich und Unterhaltsbedarf geltend machen.<\/p>\n\n\n\n

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Besonderheit: Geerbtes Haus<\/h2>\n\n\n\n

Haben Sie ein Haus w\u00e4hrend der Ehe geerbt, wird es bei einem Zugewinnausgleich nicht ber\u00fccksichtigt. Haben Sie das Haus allerdings gemeinsam mit Ihrem Partner modernisiert oder ausgebaut, gilt dies als Wertsteigerung, die wiederum in den Zugewinnausgleich z\u00e4hlt. <\/p>\n\n\n\n

Ein Bespiel verdeutlicht die Situation:<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Der Mann erbt w\u00e4hrend der Ehe ein Haus im Wert von 200.00 Euro. W\u00e4hrend der Ehe investieren Sie noch einmal 100.000 Euro in das geerbte Haus, unter anderem auch in Form von eigenen handwerklichen Leistungen. Bei einem Zugewinnausgleich wird lediglich die Wertsteigerung des Objekts eingerechnet, in unserem Beispiel werden die 100.000 Euro in die Rechnung einbezogen. Dabei ist unerheblich, in welcher Form die Wertsteigerung erfolgte. Der Wert des geerbten Hauses, hier 200.000 Euro, wird bei einem Zugewinnausgleich nicht gewertet.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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Sie haben Fragen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne professionell und unverbindlich.<\/h3>\n\n\n\n

0 22 35 \/ 68 57 65<\/span><\/a><\/h3>\n\n\n\n

Axel Rodenb\u00fcsch Immobilienmakler<\/em>
Ihr Partner f\u00fcr den Hausverkauf<\/em><\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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M\u00f6glichkeiten bei einer Scheidung das Haus aufzuteilen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Haben sich zwei Ehepartner dazu entschlossen, zuk\u00fcnftig getrennte Wege zu gehen, wird in der Regel das Verm\u00f6gen untereinander aufgeteilt. Dazu geh\u00f6rt oft auch die gemeinsame Immobilie, in der beide zusammengelebt haben. W\u00e4hrend der Hausstand gut separiert werden kann, ist es bei einem Haus nicht ganz so einfach. Die folgende Aufstellung gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n\n\n\n

  1. Das Haus wird vermietet und die Mieteinnahmen aufgeteilt.<\/span><\/a><\/li>
  2. Ein Partner beh\u00e4lt das Haus und zahlt den anderen aus.<\/span><\/a><\/li>
  3. Das Haus wird gemeinsam verkauft. Die Partner erhalten zu gleichen Teilen den Erl\u00f6s.<\/span><\/a><\/li>
  4. Das gemeinsame Kind erh\u00e4lt das Haus.<\/span><\/a><\/li>
  5. Das Haus wird in Eigentumswohnungen umgebaut. Jeder Partner erh\u00e4lt eine Wohnung.<\/span><\/a><\/li>
  6. Die Teilungsversteigerung<\/span><\/a><\/li><\/ol>\n\n\n\n

    Es ist ratsam, das Haus vor einem Verkauf sch\u00e4tzen zu lassen, um es nicht unter Wert zu verkaufen. Im optimalen Fall werden sich beide Partner dar\u00fcber einig, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll. Bestehen weiterhin Unstimmigkeiten, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Bei diesem Verfahren wird das Haus vom Vollstreckungsgericht \u00f6ffentlich versteigert. Allerdings werden bei Versteigerungen selten gute Erl\u00f6se erzielt. Dazu kommt, dass Verfahrenskosten f\u00fcr das Gericht anfallen, die ebenfalls von beiden Partnern getragen werden m\u00fcssen. So ist diese Form mit hohen Kosten verbunden und bringt nur Verluste.<\/p>\n\n\n\n


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    1. Haus vermieten<\/h2>\n\n\n\n
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    Wird das Haus an Dritte vermietet, kann dies so manche Vorteile einbringen. Voraussetzung ist, dass sich die Partner einig sind, da bei einer Vermietung Konsens \u00fcber die Modalit\u00e4ten herrschen sollte. Die Vermietung bietet den Vorteil, dass der Kredit f\u00fcr das Haus weiterlaufen und mithilfe der Mieteinnahmen getilgt werden kann. Damit entf\u00e4llt eine Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digung, die bei einer vorzeitigen Abl\u00f6sung des Kredits zu leisten ist.<\/p>\n\n\n\n

    Damit fallen keine zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr Sie an. Ist die Rate f\u00fcr den Kredit niedriger als die Miete, kann das restliche Geld sogar noch auf beide Partner aufgeteilt werden. Sie sparen zus\u00e4tzlich die Gerichtskosten des Grundbuchamtes, da beide Namen im Grundbuch erhalten bleiben, sofern beide Namen bereits verankert sind.<\/p>\n\n\n\n

    Damit die Vermietung reibungslos abl\u00e4uft, sollten einige Verabredungen zwischen beiden Partnern getroffen werden. Am besten sind Sie sich \u00fcber den Inhalt des Mietvertrags mit Ihrem Partner einig. Ebenso wird einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung an den Mieter \u00fcbergeben, die durch einen der Partner verfasst wird. F\u00fcr den Mieter ist es leichter, wenn er sich zudem an einen Ansprechpartner wenden kann, f\u00fcr den Fall, dass er ein Anliegen hat oder einen Schaden melden m\u00f6chte. Die Beseitigung des Schadens kann von den Vermietern selbst oder durch eine Firma erfolgen.<\/p>\n\n\n\n

    Beauftragen Sie einen externen Verwalter f\u00fcr die Belange, die in Bezug auf das Haus anfallen, zahlen Sie ihm dann monatlich einen pauschalen Betrag, was die Regel ist, oder vereinbaren mit ihm eine Zahlung nach Aufwand. Das hat den Vorteil, dass Sie lediglich den regelm\u00e4\u00dfigen Zahlungseingang der Miete kontrollieren, mit der Vermietung selbst jedoch nicht behelligt werden.<\/p>\n\n\n\n


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    2. Ein Partner beh\u00e4lt das Haus und zahlt den anderen aus<\/h2>\n\n\n\n

    Eine der wohl \u00fcblichsten Vorgehensweisen ist die Auszahlung eines Partners durch den Partner, der das Haus beh\u00e4lt. Wichtig ist, dass das Haus w\u00e4hrend der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde. F\u00fcr ein geerbtes Haus kann kein Anspruch erhoben werden, wie bereits oben beschrieben. F\u00fcr die Auszahlung wird der aktuelle Wert der Immobilie abz\u00fcglich der Restschuld bestimmt und anschlie\u00dfend durch zwei geteilt. Nehmen wir also an, der Immobilienwert liegt bei 280.000 Euro, die Restschuld betr\u00e4gt noch 100.000 Euro.
    So ergibt sich folgende Rechnung:<\/p>\n\n\n\n

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    280.000 \u20ac – 100.000 = 180.000 \u20ac
    180.000 \u20ac \/ 2 = 90.000 \u20ac<\/p>\n\n\n\n

    Derjenige, der das Haus beh\u00e4lt, zahlt den anderen Partner mit 90.000 Euro aus. Dieses Geld steht ihm laut Zugewinnausgleich zu. Auch hier gilt: Die Ehepartner k\u00f6nnen auch anderslautende Verabredungen treffen. Wichtig ist die Austragung aus dem Grundbuch. Der Partner, der alleiniger Eigent\u00fcmer der Immobilie wird, sollte auch als solcher alleine eingetragen sein. In der Regel folgt dann auch die \u00dcbertragung des Kredits auf nur eine Person. Dies bedarf der Zustimmung der Bank, wozu sie jedoch nicht verpflichtet ist. Stellt die Bank beispielsweise die Kreditw\u00fcrdigkeit des alleinigen Eigent\u00fcmers in Frage, bangt sie also um ihre monatlichen Raten, kann sie ein Veto einlegen. Zahlen beide Partner dann den Kredit weiter ab, kann der Partner, der auf seinen Eigentumsanteil verzichtet, fordern, dass die Tilgung auf einen m\u00f6glichen Trennungsunterhalt angerechnet wird. Entscheiden sich die Partner gegen die gemeinsame Tilgung, bleibt nur, den Kredit vorzeitig aufzul\u00f6sen, wodurch allerdings eine Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digung zu leisten ist. Der alleinige Eigent\u00fcmer muss sich dann um einen neuen Kreditvertrag k\u00fcmmern, damit die Restschuld der Immobilie getilgt werden kann.<\/p>\n\n\n\n

    Es ist sinnvoll, die \u00dcberschreibung einer Immobilie vor oder w\u00e4hrend der Scheidung zu vollziehen. So wird die Grunderwerbsteuer, die nach einer Scheidung durch den Eigent\u00fcmerwechsel anfallen w\u00fcrde, umgangen. Ehepartner sind allerdings von der Steuer ausgenommen. Denken Sie bei der \u00dcberschreibung ebenfalls daran, dass der alleinige Eigent\u00fcmer auch in allen weiteren Vertr\u00e4gen wie Strom, Wasser oder Gas als alleiniger Vertragspartner aufgef\u00fchrt ist. \u00dcbrigens, wer w\u00e4hrend der Scheidung nicht im Haus wohnt, kann f\u00fcr seinen Anteil eine Nutzungsentsch\u00e4digung verlangen sowie die Zahlung der laufenden Nebenkosten f\u00fcr das Haus.<\/p>\n\n\n\n

    Was passiert, wenn der eine den anderen Partner nicht auszahlen kann?<\/h4>\n\n\n\n

    In der Regel werden die Auszahlungen f\u00fcr den Partner nicht einfach aus der Portokasse bezahlt, da es sich um sehr hohe Betr\u00e4ge handelt. Derjenige, der das Haus beh\u00e4lt, sollte bereits im Vorfeld einmal durchrechnen, ob er \u00fcberhaupt in der Lage ist, die Immobilie sowie die laufenden Nebenkosten finanziell zu stemmen. Kann dies bejaht werden, steht dem anderen Partner eine Ausgleichszahlung zu, die \u00fcber einen weiteren Kredit geleistet werden kann. In der Regel hinterlegt die Bank die Immobilie in diesem Fall als Sicherheit. In der Praxis besteht jedoch auch die M\u00f6glichkeit, Unterhaltszahlungen oder den Zugewinnausgleich mit der Summe f\u00fcr die Auszahlung des Ehepartners zu verrechnen. Auch eine Stundung des Kaufpreises der anderen Eigentumsh\u00e4lfte, also die Zahlung des Kaufpreises zu einem sp\u00e4teren Zeitraum, ist denkbar und reine Verhandlungssache zwischen beiden Parteien.<\/p>\n\n\n\n


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    3. Haus verkaufen<\/h3>\n\n\n\n
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    Am einfachsten ist es, das Haus zu verkaufen und den Erl\u00f6s zwischen beiden Parteien aufzuteilen. Daf\u00fcr k\u00f6nnen Sie selbst das Haus auf bekannten Plattformen online und offline inserieren. Es besteht allerdings auch die M\u00f6glichkeit, einen Makler mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Er k\u00fcmmert sich dann um die Besichtigungstermine und beantwortet alle Fragen der Interessenten. Sind Sie Alleineigent\u00fcmer der Immobilie, k\u00f6nnen Sie Ihr Haus vor der Scheidung lediglich mit Zustimmung des Partners verkaufen. Wenn der Zugewinnausgleich nach der Scheidung noch nicht gekl\u00e4rt ist, ben\u00f6tigen Sie als Alleineigent\u00fcmer ebenfalls die Zustimmung Ihres Ehegatten \u2013 das gilt auch nach der Scheidung. Stimmt der Partner auch nach dem Trennungsjahr einem Verkauf nicht zu, kann unter Umst\u00e4nden geklagt werden. Dadurch entstehen Verfahrenskosten, die getragen werden m\u00fcssen. Eine au\u00dfergerichtliche Einigung ist somit erstrebenswert.<\/p>\n\n\n\n


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    4. Haus wird auf das gemeinsame Kind \u00fcbertragen<\/h3>\n\n\n\n

    Neben den genannten M\u00f6glichkeiten, kann ein Haus auch auf eines der Kinder \u00fcbertragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind die Vollj\u00e4hrigkeit erreicht hat. Anderenfalls bedarf es der Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht. Beachten Sie, dass dem Kind alle Rechte und Pflichten \u00fcbertragen werden, die eine Immobilie mit sich bringt. Diese Variante sollte daher gut \u00fcberlegt sein.<\/p>\n\n\n\n


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    5. Beide Partner bleiben im Haus<\/h3>\n\n\n\n

    Wenn sich beide Partner auch nach einer Trennung gut verstehen, k\u00f6nnen beide im Haus wohnen bleiben. Den Ehegatten wird dann ein gemeinsames Wohnrecht einger\u00e4umt, dass vertraglich festgehalten werden sollte. Das bietet sich an, wenn in dem Haus beispielsweise eine Einliegerwohnung vorhanden ist oder auch, wenn aus dem Haus zwei getrennte Wohnbereiche geschaffen werden k\u00f6nnen. Da bei diesen beiden Formen eine klare Trennung der Lebensgemeinschaft sichtbar ist, wird das Trennungsjahr anerkannt. Wohnen beide Partner auch nach einer Trennung in einem gemeinsamen Haushalt, sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine Scheidung nicht gegeben.<\/p>\n\n\n\n


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    6. Die Teilungsversteigerung<\/h3>\n\n\n\n
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    Werden sich die beiden Partner \u00fcber die Verm\u00f6gensaufteilung nicht einig, m\u00f6chte beispielsweise ein Partner in dem Haus wohnen bleiben, der andere m\u00f6chte es verkaufen, kann einer der Partner eine Teilungsversteigerung beantragen. Der Antrag muss beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht eingereicht werden, dabei spielt es keine Rolle, wie gro\u00df der jeweilige Anteil am Eigentum ist. Antragsberechtigt ist jeder, der auch nur den kleinsten Anteil an einem Verm\u00f6gen besitzt. Wenn es keine Einw\u00e4nde gibt sowie alle n\u00f6tigen Unterlagen eingereicht wurden, veranlasst das Gericht einen Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch.<\/p>\n\n\n\n

    Der Miteigent\u00fcmer, der den Antrag nicht gestellt hat, wird \u00fcber die Teilungsversteigerung in Kenntnis gesetzt. Er kann nun binnen zwei Wochen Einwand erheben, beispielsweise wenn die Lebensverh\u00e4ltnisse der Kinder durch eine solche Versteigerung erheblich beeintr\u00e4chtigt sind. Ist der Einwand zul\u00e4ssig, wird das Verfahren f\u00fcr sechs Monate vor\u00fcbergehend eingestellt, um es dann einer erneuten Pr\u00fcfung zu unterziehen.<\/p>\n\n\n\n

    Kommt es zu einer Versteigerung, wird ein Termin vereinbart, an dem die \u00d6ffentlichkeit das Objekt ersteigern kann. Selbstverst\u00e4ndlich d\u00fcrfen Sie als jetziger Eigent\u00fcmer ebenfalls mitbieten. In der Regel wird bei einer Versteigerung l\u00e4ngst nicht der Verkehrswert der Immobilie erzielt, sodass eine Teilungsversteigerung immer mit gro\u00dfen Verlusten einhergeht. Au\u00dferdem werden die Kosten f\u00fcr das Verfahren vom Erl\u00f6s abgezogen. Der Restbetrag wird auf alle Eigent\u00fcmer aufgeteilt. Wird der Antrag auf Teilungsversteigerung zur\u00fcckgezogen, hat der Antragsteller die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Eine Teilungsversteigerung ist aus Kostengr\u00fcnden sowie die erwartenden finanziellen Verluste nicht zu empfehlen.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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    Hauskredit bei Scheidung<\/h3>\n\n\n\n
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    Grunds\u00e4tzlich haftet derjenige f\u00fcr den Kredit, der als Kreditnehmer eingetragen wurde. Dabei ist es unerheblich, ob der Kredit f\u00fcr die Abzahlung des gemeinsamen Hauses gedacht ist. In der Regel sind jedoch beide Ehepartner eingetragen, sodass auch beide zur Tilgung des Kredits verpflichtet sind. Bleibt das Haus im Besitz mindestens eines Partners, kann die Rate auch von beiden Partnern beglichen werden.<\/p>\n\n\n\n

    Der Partner, der seinen Eigentumsanteil auf den anderen Partner \u00fcbertragen hat, kann fordern, dass sein Teil der Raten auf einen m\u00f6glichen Trennungsunterhalt angerechnet wird. Vereinbaren die Eheleute, dass der Kredit von nur einer Person weitergetragen wird, sollten dies mit Ihrer Bank besprochen werden. In der Regel wird dann ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen, wodurch jedoch Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digungen f\u00fcr die vorzeitige Abl\u00f6sung des alten Kredits zu zahlen sind.<\/p>\n\n\n\n

    Der Abschluss einer Restschuldversciherung kann Sie als Kreditnehmer vor Pf\u00e4ndungen oder steigenden Schulden sch\u00fctzen, sollten Sie den Kredit aufgrund von Tod oder Arbeitslosigkeit nicht mehr bedienen k\u00f6nnen. H\u00e4ufig wird die Versicherung zusammen mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Banken verf\u00fcgen \u00fcber feste Vertragspartner, deren Konditionen Sie nutzen k\u00f6nnen. Sie k\u00f6nnen sich jedoch auch f\u00fcr eine alternative Versicherung entscheiden. Die Beitr\u00e4ge richten sich nach der festgelegten Versicherungssumme, die meist die gesamte Darlehensh\u00f6he ausmacht. Wurden die Versicherung sowie der Kreditvertrag bei derselben Bank abgeschlossen, sind die Versicherungsbeitr\u00e4ge Bestandteil der monatlichen Rate. Sie k\u00f6nnen den Scheidungsfall in die Versicherung mit aufnehmen lassen, sodass Sie auch in einem solchen Fall gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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    Sie haben Fragen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

    Gerne stehen wir f\u00fcr einen pers\u00f6nlichen Beratungstermin zur Verf\u00fcgung.
    Rufen Sie uns an!<\/h3>\n\n\n\n

    0 22 35 \/ 68 57 65<\/span><\/a><\/h3>\n\n\n\n

    Axel Rodenb\u00fcsch Immobilienmakler<\/em>
    Ihr Partner f\u00fcr den Hausverkauf<\/em><\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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