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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben

Unseren Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Sie sind unverbindlich, insbesondere bleiben Zwischenverkauf bzw. –vermietung vorbehalten. Für unrichtige und unvollständige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.

Unsere Angaben sind vom Empfänger (nachfolgend ‘‘ Kunde“) stets vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstößen schuldet der Kunde eine Provision in der unten genannten Höhe, sofern aufgrund des Verstoßes ein Vertrag mit dem Dritten zustande kommt.

2. Vorkenntnis

Ist dem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich in Textform, möglichst unter Nennung der Quelle und des Datums der Kenntniserlangung, mitzuteilen.

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Vertragsobjektes (nachfolgend „Hauptvertrag“) zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den von uns angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Vertragsobjekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners bzw. mit einem anderen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der Hauptvertrag mit unserem Angebot im wesentlichen wirtschaftlich identisch ist.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Kunden können wir Schadensersatz gegenüber dem Kunden verlangen, wenn die Anfechtung nicht auf arglistiger Täuschung oder Drohung der anderen Vertragspartei beruht.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Provision. Im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 3,5% p.a. über Bundesbankdiskontsatz zu zahlen.

5. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze werden vereinbart:

a) Bei An- und Verkauf von Unternehmen und/oder Unternehmensteilen sowie Beteiligungen an Unternehmen 3% des Vertragswertes.

b) Bei An- und Verkauf von Grundstücken 3% des Vertragswertes.

c) Bei Erbbaurechten 3% des Grundstückswertes zuzüglich des Gebäudewertes.

d) Bei Vorkaufsrechten 2% des Grundstückswertes.

e) Bei Dauerwohnrechten das 2-fache und bei Dauernutzungsrechten das 3,6-fache des monatlichen Entgelts.

f) Bei sonstigen grundstücksgleichen Rechten 3% des Vertragswertes.

g) Bei Vermietung, Verpachtung und Leasing gewerblicher Flächen,

I) Verträge mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren Dauer 3,0 Monatsmieten.

II) Verträge mit einer Laufzeit über fünf Jahren Dauer 3% der Zehnjahresmietsumme.

III) Ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.

IV) Erhält der Kunde Vormietrechte, Anmietrechte oder An- bzw. Vorkaufsrechte, weitere 0,5 Monatsmieten je Recht.

h) Bei Vermietung von Wohnraum 2 Monatsmieten vom Auftraggeber.

i) Bei Lieferanten-, Lizenz-, Kooperations-, Darlehnsverträgen und Verträgen zur Aufbaufinanzierung, Verträgen über Abstandszahlungen sowie sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarungen 3% des Vertragswertes.

Zu den Provisionssätzen kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu.

6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7. Vertragsverhandlungen und –abschluß

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluß des Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Ist dem Kunde bei Abschluß des Hauptvertrages bekannt, daß zugunsten eines Dritten ein Verkaufs- oder Vormietrecht besteht, wird er dafür sorgen, daß im Hauptvertrag eine Klausel aufgenommen wird, wonach der Käufer bzw. Mieter die vereinbarte Provision zu zahlen hat und wir insoweit ausdrücklich einen eigenen Anspruch erhalten. Dies gilt nicht für gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinden.

8. Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Textform zu verständigen.

9. Schadensersatz

Hat der Kunde uns wegen Verstoßes gegen seine vertraglichen Pflichten Schadensersatz zu leisten, können wir insbesondere Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

10. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist ausschließlich Erftstadt.

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Axel Rodenbüsch Immobilienmakler
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