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Bundesverfassungsgericht entzieht Berliner Mietendeckel den Boden

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil der Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP vollumfänglich stattgegeben. Das Land hat keine Gesetzgebungskompetenz, mietrechtliche Vorschrift zu erlassen. Hierfür ist allein der Bund zuständig. Mieterhaushalte müssen unter Umständen erhebliche Nachzahlungen leisten.

„Der Spuk ist endlich vorüber. Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht dem leichtsinnigen Prestige-Projekt der Berliner Landespolitik endlich den Boden entzogen und die verfassungsmäßige Ordnung wieder hergestellt. Hierdurch hat es endlich auch Klarheit für Vermieter und Mieter geschaffen“, kommentiert IVD-Präsident Jürgen Michael Schick das Urteil.

Die Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg, Kerstin Huth, ergänzt: „Wir fordern die Berliner Landespolitik auf, sich endlich mit allen Akteuren an einen Tisch zu setzen – im Sinne einer positiven und sozialverträglichen Vision für die weltoffene und wachsende Stadt Berlin.“

Zur Nachzahlungspflicht sagt sie: „Dass die Mieter die nach dem 23.11.2020 zu wenig entrichtete Miete nachzahlen müssen, ist zwar richtig, wird viele Haushalte aber überfordern. Wir appellieren deshalb an alle Vermieter, bei Mietrückständen nicht gleich zu kündigen, sondern gemeinsam mit dem Mieter eine Lösung zu finden. Ab Mai müssen die Mieter die Miete wieder in der Höhe entrichten, wie sie ursprünglich im Mietvertrag vereinbart ist.“

Neben der rechtlichen Betrachtung bleibe die politische Würdigung des Instruments Mietendeckel, so Schick. „Durch staatliche Preisgrenzen wird das Mengenproblem nicht gelöst, sondern verschärft. Nur eine engagierte Ausweitung des Angebots, in dem schneller, günstiger und mehr gebaut wird, hilft Wohnungsuchenden aller Einkommensschichten. Die Bundespolitik sollte sich jedenfalls durch die Entscheidung nicht herausgefordert sehen, nach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels einen bundesweiten Mietendeckel einzuführen, zumal es bereits weitreichende Beschränkungen durch die Mietpreisbremse gibt. Mietendeckel sind immer auch Investitionsdeckel, bei dem zeitgemäßes Wohnen und Klimaschutz das Nachsehen haben“, mahnt Schick.

Quelle: IVD, 15. April 2021