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Wissenswertes für Eigentümer in NRW zum neuen Heizungsgesetz (GMG 2026)

Was ändert sich für Sie als Eigentümer?

1. Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Heizungswahl

Sie können frei entscheiden, welches Heizsystem Sie einbauen möchten – ob Wärmepumpe, Gas-, Öl- oder Biomasseheizung. Die bisherige Pflicht, mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt.

2. Fossile Heizungen bleiben erlaubt – mit neuen Vorgaben ab 2029

Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin installiert werden. Ab 2029 müssen diese jedoch einen steigenden Anteil an Biobrennstoffen enthalten (sogenannte „Bio-Treppe“).

3. Weniger Bürokratie und Nachweispflichten

Sie müssen keine Energieberatungen mehr verpflichtend durchführen lassen und keine Nachweise über erneuerbare Energien erbringen.

4. Auswirkungen auf Betriebskosten und Mieter

Die Wahl des Heizsystems kann sich auf die Betriebskosten auswirken. Informieren Sie sich daher gut, wie sich die Kosten für Gas, Öl oder Strom entwickeln, insbesondere in NRW.

Warum ist das wichtig für Eigentümer in NRW?

NRW ist eine Region mit vielfältigen Heizsystemen und unterschiedlichen Energiepreisen. Die neue Regelung gibt Ihnen mehr Flexibilität, um auf regionale Besonderheiten und Ihre persönliche Situation einzugehen.

Tipps für Eigentümer in NRW


Fazit: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz erleichtert Ihnen als Eigentümer in NRW die Modernisierung Ihrer Heizung, indem es mehr Wahlfreiheit und weniger bürokratische Hürden schafft. Gleichzeitig sollten Sie die künftigen Anforderungen und Kostenentwicklungen im Blick behalten, um die beste Entscheidung für Ihr Eigentum zu treffen.

9. März 2026